Mediation · Konflikt– und Krisenmanagement:
Manche widerstreitenden Interessen lassen sich nur vor Gericht austragen, sofern sich die Gerichtsanhängigkeit nicht durch eine präzise rechtliche Gestaltung verhindern ließ. Andere Interessenkonflikte erlauben eine einvernehmliche Beilegung, sei es durch ein Aufeinanderzugehen oder eine strukturierte Konfliktbeilegungsmethode wie die Mediation. Die Mediation räumt den Parteien die Möglichkeit ein, außerhalb des staatlichen Gerichtsverfahrens eigenverantwortlich auf sie zugeschnittene Lösungen zu erarbeiten, die ihren konkreten Interessen und Bedürfnisse am besten entsprechen.
Nichtsdestotrotz: Jede Auseinandersetzung oder jeder Konflikt verlangt nach der für sie passenden Methode. Je nach Sachverhalt ist es gegebenenfalls erforderlich, mehrere dieser Methoden – rechtliche Vorabgestaltung, außergerichtliche Konfliktbeilegung oder streitigen Gerichtsprozess – miteinander zu kombinieren. Was die „richtige“ Methode bzw. Vorgehensweise ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Sachverhalt.